Lizenzbedingungen

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Lizenzbedingungen für die Nutzung von Geodaten

1. Gegenstand und Geltungsbereich

1.1 Gegenstand dieser Lizenzbedingungen ist die Einräumung von Nutzungsrechten an den vom Kunden beim Regionalverband Ruhr (nachfolgend "RVR") über den Onlineshop http://geoshop.metropoleruhr.de (nachfolgend "Onlineshop") erworbenen und heruntergeladenen Geodaten.

1.2 Geodaten im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind die Raster- und Vektordaten, die in den im Onlineshop erhältlichen Stadtpläne und Übersichtskarten enthalten sind.

1.3 Ergänzend zu diesen Lizenzbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des RVR für den Vertrieb von Waren und Daten in den Onlineshops des RVR.

2. Nutzungsbedingungen

Der Kunde erwirbt kein Eigentum an den überlassenen Geodaten. Mit der Wirksamkeit des Vertragsschlusses zwischen dem RVR und dem Kunden räumt der RVR dem Kunden ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie nach den nachfolgenden Bedingungen inhaltlich beschränktes Recht zur Nutzung der vertragsgegenständlichen Geodaten ein.

2.1 "Interne Nutzung"

2.1.1 Soweit der Kunde das Recht zur "internen Nutzung" erworben hat, erhält er das Recht, die Geodaten innerhalb eines geschlossenen, nicht an die Öffentlichkeit angebundenen Systems (z.B. Intranet), zu eigenen Zwecken zu nutzen. Dabei darf er die Geodaten zu internen Zwecken vervielfältigen, bearbeiten und umgestalten. Eine entgeltliche wie unentgeltliche Weitergabe der Geodaten an Dritte ist nicht erlaubt. Dritte sind nicht konzernangehörige Unternehmen (§ 15 AktG) des Kunden.

2.1.2 Die Geodaten dürfen nur auf der Anzahl von Einzelplatzrechnern genutzt, insbesondere gespeichert, werden, die der im Onlineshop erworbenen Nutzeranzahl entspricht. Der Einsatz der überlassenen Geodaten innerhalb von Netzwerken ist nur insoweit zulässig, als die Anzahl der Einzelplatzrechner, die in Netzwerke eingebunden sind und auf denen die Möglichkeit besteht, die Geodaten zu nutzen, insbesondere anzuzeigen oder zu speichern, die vom Kunden im Onlineshop erworbene Nutzeranzahl nicht übersteigt.

2.2 "Publizieren im Internet"

2.2.1 Soweit der Kunde das Recht zum "Publizieren im Internet" erworben hat, erhält er das Recht, die Geodaten zu bearbeiten und umzugestalten und sie in veränderter oder unveränderter Form, ganz oder teilweise, drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass sie Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist. Dies beinhaltet das Recht, die Geodaten verändert oder unverändert, ganz oder teilweise, in die Webseite des Kunden einzubinden. Es ist nicht gestattet, die Geodaten via E-Mail oder in anderer Form zu versenden oder zum Download anzubieten.

2.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die entsprechend Ziffer 2.2.1 veröffentlichten Geodaten mit einem gut sichtbaren Urhebervermerk nach folgendem Muster zu versehen:

© Regionalverband Ruhr (www.auf-karte.de) Nr. XXXXXXX

Die genaue Nummer ist der jeweiligen Bestellbestätigung zu entnehmen.

2.2.3 Eine etwaige URL, auf der veränderte oder unveränderte Geodaten nach Maßgabe von Ziffer 2.2.1 veröffentlicht werden, sind dem RVR unverzüglich nach Veröffentlichung mitzuteilen.

2.3 Publizieren in einem Printprodukt

2.3.1 Soweit der Kunde das Recht zum "Publizieren in einem Printprodukt" erworben hat, erhält der Kunde das Recht, die Geodaten zu bearbeiten und umzugestalten, die Geodaten in veränderter oder unveränderter Form, ganz oder teilweise, zu vervielfältigen und diese in periodischen (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, etc.) sowie in nichtperiodischen Druckwerken (z.B. Reiseführer) zu verbreiten.

2.3.2 Die Geodaten dürfen dabei bei einem periodischen Druckwerk nur in einer Ausgabe des Druckwerks und bei einem nichtperiodischen Druckwerk nur in einer einzelnen Auflage in der Ziffer 2.3.1 beschriebenen Form und nur in der vom Kunden im Onlineshop erworbenen maximalen Anzahl von Exemplaren genutzt werden.

2.3.3 Der Kunde ist verpflichtet, die verbreiteten Geodaten in dem Druckwerk mit einem gut sichtbaren Urhebervermerk nach folgendem Muster zu versehen:

© Regionalverband Ruhr (www.auf-karte.de) Nr. XXXXXXX

Die genaue Nummer ist der jeweiligen Bestellbestätigung zu entnehmen.

2.3.4 Dem RVR ist ein Belegexemplar des entsprechenden Druckwerks unaufgefordert und unmittelbar nach Veröffentlichung zu übersenden.

3. Sonstiges

3.1 Soweit in diesen Lizenzbedingungen nicht aufgeführt, werden dem Kunden keine darüber hinausgehenden Nutzungsrechte eingeräumt. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte gemäß Teil I, Abschnitt 6 des Urhebergesetzes (Schranken des Urheberrechts) bleiben unberührt.

3.2 Nach Erfüllung des Verwendungszwecks sind alle vom RVR zur Verfügung gestellten Geodaten auf sämtlichen Datenträgern des Kunden rückstandsfrei zu löschen. Die Löschung der Daten ist auf Verlangen des RVR durch den Kunden gegenüber dem RVR schriftlich zu bestätigen.

3.3 Der RVR kann verlangen, dass der Kunde die Erfüllung seiner Lizenzverpflichtungen nach diesen Lizenzbedingungen durch die Bescheinigung eines zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Dritten (Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer), den der RVR benennen darf, glaubhaft macht. Dies betrifft insbesondere die Beachtung der inhaltlichen Nutzungsbeschränkungen nach Ziffer 2 sowie die Erfüllung der Löschungspflicht nach Ziffer 3.2. Die Kosten der Bescheinigung trägt der RVR, wenn sich die Einhaltung der entsprechenden Lizenzbedingungen durch den Kunden bestätigt. Anderenfalls trägt der Kunde die Kosten.

Regionalverband Ruhr, Stand: 25.08.2011